AGB

  1. Die Maklerfirma John Steffens Immobilien erhält für den Nachweis und / oder für die Vermittlung von Vertragangelegenheien - Verkauf und Vermietung von Immobilien - eine Provision entsprechend den jeweiligen Angaben im Expose.
  2. Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und vom Objektabnehmer an John Steffens Immobilien zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug sind vom Objektabnehmer Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Regelung nach BGB zu zahlen
  3. John Steffens- Immobilien darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.
  4. Die Angebote sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Dem Auftraggeber ist daher jegliche Weitergabe der durch John Steffens Immobilien erteilten Informationen insbesondere des Nachweises - an Dritte nur nach schriftlicher Zustimmung durch John Steffens Immobilien gestattet. Andernfalls schuldet er im Falle des Vertragsschlusses durch den Dritten- John Steffens Immobilien die entgangene Provision. Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, längstens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch von John Steffens Immobilien. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, John Steffens unverzüglich schriftlich zu informieren.
  5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, John Steffens Immobilien unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren, sofern dieser ohne Kenntnis und Mitwirkung von John Steffens Immobilien zustande kommt und unaufgefordert eine Vertragsabschrift zu übersenden.
  6. Angaben in Exposés, Erläuterungen, Anschreiben u.ä. beruhen ausschließlich auf den vom Objektanbieter, Behörden oder anderen Maklern erteilten Informationen; hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Schadensersatzansprüche gegen John Steffens Immobilien sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
  7. Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform. Sollte ein Teil dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen. Der unwirksame Teil ist durch eine sinngemäße wirksame Regelung zu ersetzen.
  8. Bei Maklerverträgen mit Kaufleuten i.S. des HGB ist Hamburg Erfüllungsort und Gerichtsstand.Information zu 
  9. Möglichkeiten der alternativen Streitbeilegung gemäß § 36 VSBG:

Der Immobilienverband Deutschland IVD e.V. hat mit Beteiligung des Verbraucherverbandes Verband Privater Bauherren e. V. (VPB) eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle können u. a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des IVD in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden.


Die Firma John Steffens Immobilien e. K. ist Mitglied des IVD und aufgrund der Satzung des IVD verpflichtet, gegenüber der Ombudsstelle eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, wenn diese ein Verfahren einleitet. An Schlichtungsverfahren bei anderen Schlichtungsstellen nimmt die John Steffens Immobilien e. K. GmbH nicht teil.


Die Anschrift der Schlichtungsstelle des IVD lautet: Ombudsmann Immobilien IVD/VPB - Grunderwerb und -Verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin. Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z.B. weitere Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter http://www.ombudsmann-immobilien.net.


Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ORD-VO


Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr.


Mit Anerkennung des Ombudsmannes Immobilien als Schlichtungsstelle im Sinne des VSBG und der Beteiligung des VPB hat sich die Verfahrensordnung in Teilen geändert. Dies betrifft beispielsweise den Zuständigkeitsbereich, der auf Bauverträge erweitert wurde. Weitere Informationen zur Verfahrensordnung und zum Verfahrensablauf finden Sie auf der Internetseite der Ombudsstelle.


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